Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro
/ 30.06.2016 / ach zwei Jahren soll der Mindestlohn steigen -
Jetzt
gibt es auch Gewissheit über die Höhe der Anhebung. Ein wenig
bekanntes Gremium hat
sich zu einem Kompromiss durchgerungen.
Berlin (dpa) -
spürbar höheren
gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt
Anfang 2017 von derzeit 8,50
Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das legte
die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern am
Dienstag in Berlin fest. Der Beschluss sei einstimmig gefallen,
sagte
der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des
Energiekonzerns
RWE, Jan Zilius. «Die Höhe der Anpassung orientiert
sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.»
Der
Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der
amtierenden schwarz-
Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei
von politischer
Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre
neu
fest. Außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der
Gewerkschaften und
der Arbeitgeber sowie zwei beratende
Wissenschaftler an.
Die Kommission orientierte
sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung
des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns.
Die Abschlüsse, die
in den eineinhalb Jahren seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen
ein
Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro
gestiegen wäre.
Das Gremium hatte aber auch eigenen
Entscheidungsspielraum.
Die Kommission nahm nun
auch den jüngsten Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst mit als Basis, der noch
nicht durch Auszahlung
wirksam geworden ist. Die Gewerkschaften scheiterten aber mit
der
Forderung, ebenso den jüngsten Tarifabschluss für die Metall-
Elektrobranche
zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige
Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.
DGB-
«Aus unserer Sicht ist das Glas etwas
voller als halbleer.» Auch
Reinhard Göhner, der für die Arbeitgeber in dem Gremium
sitzt, zeigte
sich zufrieden.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für
Langzeitarbeitslose
nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs
Monaten. Auch für Azubis, Menschen
mit Pflichtpraktikum oder
Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.
Der Gesetzgeber
hatte weitere Vorgaben gemacht, die bei einer
Erhöhung berücksichtigt werden sollen
-
nicht bedroht wird.
Der Sozialverband VdK kritisierte
die Erhöhung als unzureichend. «Der
Mindestlohn muss deutlich erhöht werden und sicherstellen,
dass
Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren
Lebensunterunterhalt
sorgen können und eine angemessene
Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau
aufbauen können»,
sagte VdK-
Vor
der Einführung des Mindestlohns hatten Vertreter von Wirtschaft
und Wirtschaftswissenschaft
vor dem Verlust vieler Arbeitsplätze
gewarnt. Das ist aber ausgeblieben. Arbeitgeber
einiger Branchen
hatten zudem eine Unmenge an Bürokratie gefürchtet, weil zur
Ermittlung
des Mindestlohns pro Stunde auch die Arbeitszeit genau
dokumentiert werden muss.