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Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro



/ 30.06.2016 / ach zwei Jahren soll der Mindestlohn steigen - soviel war klar.
Jetzt gibt es auch Gewissheit über die Höhe der Anhebung. Ein wenig
bekanntes Gremium hat sich zu einem Kompromiss durchgerungen.

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen
spürbar höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt
Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das legte
die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am
Dienstag in Berlin fest. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte
der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des
Energiekonzerns RWE, Jan Zilius. «Die Höhe der Anpassung orientiert
sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.»

Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der
amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit eineinhalb Jahren gilt die
Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei von politischer
Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu
fest. Außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der
Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende
Wissenschaftler an.

Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung
des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die
in den eineinhalb Jahren seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein
Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro
gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber auch eigenen
Entscheidungsspielraum.

Die Kommission nahm nun auch den jüngsten Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst mit als Basis, der noch nicht durch Auszahlung
wirksam geworden ist. Die Gewerkschaften scheiterten aber mit der
Forderung, ebenso den jüngsten Tarifabschluss für die Metall- und
Elektrobranche zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige
Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.

DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sagte:
«Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer.» Auch
Reinhard Göhner, der für die Arbeitgeber in dem Gremium sitzt, zeigte
sich zufrieden.

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Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für
Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs
Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder
Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.

Der Gesetzgeber hatte weitere Vorgaben gemacht, die bei einer
Erhöhung berücksichtigt werden sollen - etwa dass die Beschäftigung
nicht bedroht wird. 

Der Sozialverband VdK kritisierte die Erhöhung als unzureichend. «Der
Mindestlohn muss deutlich erhöht werden und sicherstellen, dass
Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren
Lebensunterunterhalt sorgen können und eine angemessene
Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen können»,
sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Deutschen Presse-Agentur.

Vor der Einführung des Mindestlohns hatten Vertreter von Wirtschaft
und Wirtschaftswissenschaft vor dem Verlust vieler Arbeitsplätze
gewarnt. Das ist aber ausgeblieben. Arbeitgeber einiger Branchen
hatten zudem eine Unmenge an Bürokratie gefürchtet, weil zur
Ermittlung des Mindestlohns pro Stunde auch die Arbeitszeit genau
dokumentiert werden muss.


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